Bava Metzia 82

Kapitel 82

א ואני אומר אינה משונה
1 ich aber sage, sie sei nicht anders. –
ב ומאי משונה לא תאמר שליחות יד בשומר שכר ותיתי משומר חנם ומה שומר חנם שפטור בגנבה ואבדה שלח בה יד חייב שומר שכר שחייב בגנבה ואבידה לא כל שכן למאי הלכתא כתבינהו רחמנא לומר לך שליחות יד אינה צריכה חסרון
2 Wieso ist sie anders? – Sollte doch beim Lohnhüter nicht von der Vergreifung gesprochen werden und man würde es vom unentgeltlichen Hüter gefolgert haben: wenn ein unentgeltlicher Hüter, der bei Diebstahl und Abhandenkommen ersatzfrei ist, verantwortlich ist, wenn er sich daran vergriffen hat, um wieviel mehr ein Lohnhüter, der bei Diebstahl und Abhandenkommen ersatzpflichtig ist; wenn der Allbarmherzige es dennoch geschrieben hat, so besagt dies, daß [bei diesem] bei der Vergreifung keine Teilentwendung erforderlich sei.
ג ואני אומר אינה משונה כר' אלעזר דאמר דא ודא אחת היא מאי דא ודא אחת משום דאיכא למפרך מה לשומר חנם שכן משלם תשלומי כפל בטוען טענת גנב
3 Ich aber sage, sie sei nicht anders; nach R. Elea͑zar, welcher sagt, sie gleichen einander. – Wieso gleichen sieeinander? – Man könnte [die Schlußfolgerung] widerlegen: wohl ein unentgeltlicher Hüter, weil er, wenn er den Einwand des Diebstahls macht, das Doppelte bezahlenmuß.
ד ומאן דלא פריך סבר קרנא בלא שבועה עדיפא מכפילא בשבועה
4 Derjenige aber, der von dieser Widerlegung nichts hält, ist der Ansicht, der Stammbetrag ohne Eidsei mehr als das Doppelte gegen Eid.
ה רבא אמר לא תאמר שליחות יד לא בשומר חנם ולא בשומר שכר ותיתי משואל ומה שואל דלדעת בעלים קא עביד שלח בה יד חייב שומר חנם ושומר שכר לא כל שכן
5 Raba sagte: Sollte doch weder beim unentgeltlichen Hüter noch beim Lohnhüter von der Vergreifung gesprochen werden, und man würde es vom Entleiher gefolgert haben; wenn ein Entleiher, bei dem es mit Wissen des Eigentümers erfolgt, wenn er sich daran vergreift, haftbarist, um wieviel mehr ein unentgeltlicher und ein Lohnhüter;
ו למה נאמר חדא לומר לך שליחות יד אין צריכה חסרון ואידך שלא תאמר דיו לבא מן הדין להיות כנדון מה שואל בבעלים פטור אף שומר חנם ושומר שכר בבעלים פטור
6 wenn aber dennoch davon gesprochen wird, so deutet dies bei dem einen, daß bei der Vergreifung keine Teilentwendung erforderlich sei, und beim anderen, daß man nicht sage, es genüge, wenn das Gefolgerte dem gleicht, wovon es gefolgert wird: wie der Entleiher nicht haftbar ist, wenn der Eigentümer dabeiist, ebenso sind auch der unentgeltliche Hüter und der Lohnhüter nicht haftbar, wenn der Eigentümer dabei ist. –
ז ולמאן דאמר שליחות יד צריכה חסרון הני תרתי שליחות יד למה לי חדא שלא תאמר דיו לבא מן הדין להיות כנדון
7 Wozu braucht nach demjenigen, welcher sagt, bei der Vergreifung sei eine Teilentwendung erforderlich, bei diesen beiden von der Vergreifung [gesprochen zu werden]!? – Bei dem einen, damit man nicht sage, es genüge, wenn das Gefolgerte dem gleicht, wovon es gefolgert wird,
ח ואידך לכדתניא (שמות כב, ז) ונקרב בעל הבית אל האלהים לשבועה אתה אומר לשבועה או אינו אלא לדין נאמרה שליחות יד למטה ונאמרה שליחות יד למעלה מה להלן לשבועה אף כאן לשבועה
8 und beim anderen deutet es auf folgende Lehre:<i>So soll der Eigentümer vor die Richter treten</i>, zum Schwören. Du sagst, zum Schwören, vielleicht ist dem nicht so, sondern zur Verhandlung? Untenwird von der Vergreifung gesprochen und obenwird von der Vergreifung gesprochen, wie dortzum Schwören, ebenso auch hier zum Schwören.